Unter den vielen Argumenten pro Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) tauchen immer wieder, aber in der Regel als Randargument, Aspekte einer feministischen Analyse des BGE auf. Im Vordergrund stehen dabei zwei gesellschaftliche Fehlentwicklungen: der sog. „Gender pay gap“ und der sog. „Gender Care gap“.
Der Gender Pay Gap beschreibt das strukturelle Lohngefälle zwischen Frauen und Männern: aktuell (Stand März 2020) verdienen Frauen in Deutschland 20% weniger als Männer. Für die gleiche Arbeit. Deutschland gehört zu den Ländern mit dem höchsten Gender Pay Gap! Hinzu kommt die Tatsache, dass Frauen oftmals – Ergebnis gesellschaftlicher Stereotype – in schlechter bezahlten sog. „Frauenberufen“ arbeiten, aus familiären Gründen oftmals auch nur teilzeit oder in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Im Ergebnis sind Frauen überdurchschnittlich stark von Familien- und später Altersarmut betroffen.
Der Gender Care Gap beschreibt den (unterschiedlichen) Zeitaufwand für unbezahlte (Sorge-) Tätigkeiten (u.a. sämtliche Arbeiten im Haushalt, die Betreuung von Kindern, Pflege von Erwachsenen oder ehrenamtliches Engagement. Frauen leisten hier 52,4% mehr als Männer gem. BMFSFJ in 2019. D.h. ein erheblicher Teil weiblicher Arbeit wird im erwerbsbezogenen System der Arbeitsgesellschaft weder anerkannt noch monetär abgebildet. In einer Tätigkeitsgesellschaft mit einem BGE in Form des Solidareinkommens wäre dies anders.

In beiden Fällen des Gender Pay Gap bzw. des Gender Care Gap erhalten Frauen durch das Solidareinkommen eine erhöhte Unabhängigkeit (z.B. von männlichen Haushaltsvorständen), eine höhere Flexibilität (z.B. in der Jobwahl) und eine gesellschaftliche Anerkennung durch ein rechtlich garantiertes Grundeinkommen. Dieses ersetzt jedoch in keiner Form (ähnlich wie allgemeiner in Bezug auf den Mindestlohn) die weitere Notwendigkeit zum Abbau des gesellschaftlich bestimmten Gender Pay und Gender Care Gaps. Es stärkt „nur“ die Position der Frauen in diesem (ungleichen) Kampf um rechtliche Gleichstellung, indem der ökonomische Druck gemindert wird. Auch hier kann das BGE also einen Beitrag aus feministischer Sicht leisten …