Grünes Hartz IV?

Unter dem Titel „Grüne Grundsicherung statt Hartz IV“ hat die Fraktio B90/G am 23.06.2020 eine Erklärung ins Netz gestellt, die auf eine Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze hinausläuft. Veröffentlicht wird mit der Erklärung nochmals der Fraktoinsbeschluss vom 12. Mai 2020:

Parallel wurden Ergebnisse einer Studie des Berliner Instituts für Sozial- und Wirtschaftsforschung veröffentlicht, das „Abstandsvarianten zu Mitte“ bestimmt und feststellt, dass die Hartz IV-Regelsätze im Sinne eines realistischen sozio-kulturellen Existenzminimums von aktuell 432,-€ auf 603,-€ (Erwachsene) erhöhte werden müssten (vgl. SZ-Artikel v. 23.06.2020).

Wie bereits beim Vorschlag des Bundesvorsitzenden Habeck 2018 bleibt die Bedürftigkeitsprüfung bestehen. Es handelt sich im Kern also eher um ein (verbessertes) Hartz IV in grün und nicht um ein Modell des Bedingungslosen Grundeinkommens.

Interessant ist die o.g. Studie dennoch, da hier seriöse Hinweise/ Berechnungen in Sachen sozio-ökonomisches Existenzminimum erfolgen und die bisherigen (politischen) Kürzungen des eigentlich unkürzbaren Existenzminimums problematisiert werden. Das Thema ist auch für ein BGE von Relevanz, weil es letztlich die absolute Unterkante einer BGE-Transferzahlung definieren würde. Nach oben ist das BGE immer gerne offen, aber die Frage der Transferuntergrenze, ab der nicht mehr von einem existenzsichernden BGE gesprochen werden kann, ist für die Konzepterarbeitung mindestens ebenso interessant wie die wünschenswerte Höhe (oftmals werden hier pauschal 1.200,- € genannt).

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